Nutzungsbedingungen Flowtrail Bad Orb im Spessart

 

Der Flowtrail Bad Orb im Spessart ist eine öffentliche Einrichtung des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart auf Flächen der Stadt Bad Orb und des Landes Hessen, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Der Flowtrail Bad Orb im Spessart wurde unter Federführung des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart und unter der Mitwirkung des Turnvereins 1868 e.V. Bad Orb sowie Mountainbiker/innen in überwiegend ehrenamtlicher Arbeit errichtet.

  1. Der Flowtrail Bad Orb im Spessart steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch Bike-Schulen und anderen gewerblichen Veranstaltern kann der Flowtrail (auf Antrag) zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer oder Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf den Flowtrail-Sektionen spätestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin per E-Mail an
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, dem Naturpark Hessischer Spessart und dem Turnverein 1868 e.V. Bad Orb anzumelden.
    Der Antragsteller erhält zeitnah über den Turnverein 1868 e.V. Bad Orb die Rückmeldung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung genehmigt wird. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Stadt      Bad Orb und dem Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart.
    Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Nutzungsentgelt im Rahmen eines Kooperationsvertrages erhoben. Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt auf Rechnung des Turnvereins 1868 e.V. Bad   Orb, der die Einnahmen für den Erhalt des Flowtrails Bad Orb im Spessart in Absprache mit dem Naturpark Hessischer Spessart verwendet.
  1. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart sowie dem Turnverein 1868 e.V. Bad Orb und deren Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Turnvereins 1868 e.V. Bad Orb, Mitarbeitern und /oder Beauftragten des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart sowie der Stadt Bad Orb sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder, sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. Insoweit ermächtigt die Stadt Bad Orb den Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart und den Turnvereins 1868 e.V. Bad Orb.

  2. Der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart und der Turnverein 1868 e.V. Bad Orb sind bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge, Besichtigungen und eigene Testfahrten.
    Die Nutzung der Strecke durch private und gewerbliche Nutzer erfolgt, grundsätzlich immer und zu jeder Zeit, auf eigene Gefahr.
  1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Flowtrail-Sektionen um Geländestrecken handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Schutzausrüstung.
    Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können. Sollten die unter 3. genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Flowtrail Bad Orb im Spessart durch Mountainbiker/innen genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
  1. Die Benutzung der Strecke erfolgt - unabhängig von der Schwierigkeitsstufe - auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Weder die Stadt Bad Orb, der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart noch der Turnverein 1868 e.V. Bad Orb haften für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Mountainbike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haftet der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart, des Turnverein 1868 e.V. Bad Orb oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.

  2. Bei Nässe sowie in der Zeit vom 01. November bis 31. März sind die Flowtrail-Sektionen generell geschlossen. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch „rotes Ampelsymbol" auf der Website sind zu beachten. Das Befahren der Northshore Elemente ist bei Nässe verboten! In den Öffnungsmonaten sind die gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu beachten.

  3. Es besteht auf den Flowtrail-Sektionen ein absolutes Nachtfahrverbot. Im Rahmen von Veranstaltungen können Nachtfahrten erlaubt werden. Hierzu ist die Genehmigung der Stadt Bad Orb und des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart einzuholen.

  4. Ein Befahren der Flowtrail-Sektionen ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektoren-Ausstattung zulässig. Für die blau bzw. rot markierten Streckenführungen wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem die Flowtrail-Sektionen nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen. Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Nutzung der Strecke nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.

  5. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Schnellere Fahrer nehmen Rücksicht auf langsamere Fahrer und überholen nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trail-Kreuzungen gilt „rechts vor links". Beim Kreuzen von Wanderwegen, Forstwegen und von öffentlichen Straßen, sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten und Vorfahrt zu gewähren. Bei einer Straßenquerung ist vom Rad abzusteigen!

  6. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger, Reiter etc. untersagt. Es besteht erhebliche Unfallgefahr! Dies gilt auch für bergauf schiebende Mountainbiker/innen.

  7. Jegliche Veränderung am Streckenverlauf oder an den Fahrtechnikelementen ist nur unter Anleitung des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart oder des Turnvereins 1868 e.V. Bad Orb erlaubt.

  8. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst zu informieren:

                                                                                                                 
    Notruf: 112
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